RS Vwgh 1987/6/29 87/08/0053

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Veröffentlicht am 29.06.1987
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Gesundheitswesen - ApG
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs1 Z2 idF 1984/502
ApG 1907 §10 Abs2 idF 1984/502
ApG 1907 §51 Abs3 idF 1984/502
ApGNov 1984 Art3 Abs4
VwGG §34 Abs1
VwRallg

Rechtssatz

War ein Konzessionsverfahren im Zeitpunkt des Inkrafttretens der ApGNovelle 1984 am 1.1.1985 bereits rechtskräftig abgeschlossen, wurde der Bescheid aber danach vom VwGH aufgehoben, so kommt dem Bf auch dann hinsichtlich der Bedarfsfrage Beschwerdelegitimation zu, wenn ihm nach der früheren Rechtslage eine solche Legitimation nicht zustand.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987080053.X01

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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