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Gesundheitswesen - ApGNorm
ApG 1907 §10 Abs1 Z2 idF 1984/502Rechtssatz
War ein Konzessionsverfahren im Zeitpunkt des Inkrafttretens der ApGNovelle 1984 am 1.1.1985 bereits rechtskräftig abgeschlossen, wurde der Bescheid aber danach vom VwGH aufgehoben, so kommt dem Bf auch dann hinsichtlich der Bedarfsfrage Beschwerdelegitimation zu, wenn ihm nach der früheren Rechtslage eine solche Legitimation nicht zustand.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987080053.X01Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
17.08.2022