RS Vwgh 1987/6/29 87/08/0057

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Veröffentlicht am 29.06.1987
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §2 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Es ergibt sich aus der (hier sachlich abgegrenzten) Riskengemeinschaft, dass in Kauf genommen werden muss, dass es in manchen Fällen trotz bestehender Versicherungspflicht zu keinem Rentenanfall kommt (Hinweis auf VfSlg 6015/1969 und 7047/1973). Daher ist der Hinweis des Beschwerdeführers darauf, dass die aufzuwendenden GSVG-Pensionsbeiträge wegen des bei ihr bereits bestehenden Pensionsversicherungsschutzes nach dem ASVG völlig nutzlos wären, nicht zielführend. (Hinweis auf E 14.8.1986, 86/08/0153 = ZfVB 1987/2/651)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987080057.X02

Im RIS seit

29.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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