RS Vwgh 1987/6/29 86/08/0081

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Veröffentlicht am 29.06.1987
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

MSchG 1979 §4 Abs2 Z4;

Rechtssatz

Kann nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und Erfahrungen nicht ausgeschlossen werden, dass werdende Mütter und/oder werdende Kinder bei ständiger Einwirkung eines bestimmten Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff (allein oder in Verbindung mit anderen Arbeitsstoffen und/oder unter bestimmten Arbeitsbedingungen) unabhängig von dessen Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz eine Gesundheitsschädigung erleiden, so sind solche Einwirkungen als "schädliche Einwirkungen" im Sinne des § 4 Abs 2 Z 4 MSchG zu qualifizieren; darauf, ob schon konkrete Schädigungen bei vergleichbaren Einwirkungen eingetreten sind, kommt es dann nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080081.X02

Im RIS seit

18.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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