Index
60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
MSchG 1979 §4 Abs2 Z4;Rechtssatz
Kann nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und Erfahrungen nicht ausgeschlossen werden, dass werdende Mütter und/oder werdende Kinder bei ständiger Einwirkung eines bestimmten Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff (allein oder in Verbindung mit anderen Arbeitsstoffen und/oder unter bestimmten Arbeitsbedingungen) unabhängig von dessen Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz eine Gesundheitsschädigung erleiden, so sind solche Einwirkungen als "schädliche Einwirkungen" im Sinne des § 4 Abs 2 Z 4 MSchG zu qualifizieren; darauf, ob schon konkrete Schädigungen bei vergleichbaren Einwirkungen eingetreten sind, kommt es dann nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080081.X02Im RIS seit
18.05.2006Zuletzt aktualisiert am
30.03.2018