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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
GSVG 1978 §2 Abs1 Z3;Rechtssatz
Für die Versicherungspflicht eines Geschäftsführers einer kammerzugehörigen GesmbH nach § 2 Abs 1 Z 3 GSVG kommt es nicht darauf an, ob dieser aus der genannten Tätigkeit ein Einkommen erzielt, das über oder unter der Geringfügigkeitsgrenze, wie sie im ASVG definiert wird, gelegen ist, oder ob er gar unentgeltlich tätig ist (zum letzteren Gesichtspunkt Hinweis auf VwGH E 21.4.1986, 84/08/0168 = ZfVB 1987/621).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987080057.X01Im RIS seit
29.03.2006Zuletzt aktualisiert am
20.08.2013