RS Vwgh 1987/6/29 87/08/0057

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Veröffentlicht am 29.06.1987
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §2 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Für die Versicherungspflicht eines Geschäftsführers einer kammerzugehörigen GesmbH nach § 2 Abs 1 Z 3 GSVG kommt es nicht darauf an, ob dieser aus der genannten Tätigkeit ein Einkommen erzielt, das über oder unter der Geringfügigkeitsgrenze, wie sie im ASVG definiert wird, gelegen ist, oder ob er gar unentgeltlich tätig ist (zum letzteren Gesichtspunkt Hinweis auf VwGH E 21.4.1986, 84/08/0168 = ZfVB 1987/621).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987080057.X01

Im RIS seit

29.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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