RS Vwgh 1987/6/29 86/12/0199

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Veröffentlicht am 29.06.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
72/01 Hochschulorganisation

Norm

AVG §56;
UOG 1975 §35 Abs5;
UOG 1975 §37 Abs2;

Rechtssatz

Die erforderliche Einsetzung der besonderen Habilitationskommission durch den BMfWuF stellt einen Verfahrensschritt dar, der zwar den einzusetzenden Mitgliedern gegenüber, nicht aber gegenüber dem Habilitationswerber, in Bescheidform zu ergehen hat. Wenn auch im Gesetz im Zusammenhang mit der Einsetzung der besonderen Habilitationskommission eine dem § 35 Abs 5 UOG vergleichbare Bestimmung fehlt, liegt es wohl im Sinne des Gesetzes, dem Habilitationswerber die Zusammensetzung dieser Kommission formlos bekannt zu geben.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120199.X03

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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