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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die erforderliche Einsetzung der besonderen Habilitationskommission durch den BMfWuF stellt einen Verfahrensschritt dar, der zwar den einzusetzenden Mitgliedern gegenüber, nicht aber gegenüber dem Habilitationswerber, in Bescheidform zu ergehen hat. Wenn auch im Gesetz im Zusammenhang mit der Einsetzung der besonderen Habilitationskommission eine dem § 35 Abs 5 UOG vergleichbare Bestimmung fehlt, liegt es wohl im Sinne des Gesetzes, dem Habilitationswerber die Zusammensetzung dieser Kommission formlos bekannt zu geben.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120199.X03Im RIS seit
22.06.2006