RS Vwgh 1987/6/30 86/14/0195

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Veröffentlicht am 30.06.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/14/0073

Rechtssatz

Im Falle der Veräußerung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstückes im Rahmen einer Betriebsveräußerung ist stets dann zu schätzen, wenn die Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude sowie objektiver Maßstäbe vorgenommen worden ist (Hinweis auf E 14.1.1986, 84/14/0019).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140195.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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