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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/14/0073Rechtssatz
Im Falle der Veräußerung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstückes im Rahmen einer Betriebsveräußerung ist stets dann zu schätzen, wenn die Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude sowie objektiver Maßstäbe vorgenommen worden ist (Hinweis auf E 14.1.1986, 84/14/0019).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140195.X04Im RIS seit
03.04.2001