RS Vwgh 1987/6/30 86/14/0195

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Veröffentlicht am 30.06.1987
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §177;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/14/0073

Rechtssatz

Die Abgabenbehörden sind aus eigenem - vor allem mit Hilfe ihrer Bewertungsstellen - durchaus in der Lage, objektive Grundwerte (Quadratmeterpreise) zu ermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140195.X05

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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