RS Vwgh 1987/6/30 87/04/0018

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Veröffentlicht am 30.06.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §5 Abs1;

Rechtssatz

Damit bei Anmeldungsgewerben die erfolgte Anmeldung des Anmeldenden zur Ausübung seines Gewerberechts berechtigt, ist erforderlich, dass der Anmeldende einerseits die materiellen Voraussetzungen der Gewerbeberechtigung erfüllt und andererseits eine allen gesetzlichen Anforderungen entsprechende Anmeldung erstattete.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040018.X02

Im RIS seit

26.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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