RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0044

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Veröffentlicht am 02.07.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §26 Abs2;
AuslBG §28 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Abmeldung des ausländischen Arbeitnehmers von der Sozialversicherung - und damit auch der in dieser Abmeldung genannte Termin - stellt arbeitsrechtlich keinen dem Arbeitnehmer gegenüber wirksamen Rechtsgrund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar (Hinweis E 2.3.1983, 81/01/0246; VwSlg 10989 A/1983).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090044.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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