RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0056

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Veröffentlicht am 02.07.1987
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §79 Abs1;

Rechtssatz

Aufwendungen für andere als im § 79 Abs 1 AMG genannte Amtshandlungen dürfen weder bei der Ermittlung der Pauschalierung der Durchschnittswerte für den Gebührentarif herangezogen werden, noch können sie unter die im Gebührentarif für Untersuchungen und Begutachtungen festgesetzten Tarifpositionen subsumiert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090056.X04

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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