RS Vwgh 1987/7/7 87/12/0084

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Veröffentlicht am 07.07.1987
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §1;
DO Wr 1966 §16 Abs3;
GehG 1956 §12 Abs3 impl;

Rechtssatz

Die erforderliche Zustimmung zur Vordienstzeitenanrechnung stellt lediglich ein Tatbestandserfordernis für die Entscheidung der Dienstbehörde dar (Hinweis auf B 24.6.1952, 0779/52, VwSlg 2588 A/1952), die ihrerseits bei Beschwerde der Überprüfung durch den VwGH unterliegt.

Schlagworte

Zustimmungserfordernis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987120084.X02

Im RIS seit

28.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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