RS VwGH Erkenntnis 1987/07/07 87/12/0089

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1987
beobachten
merken
Rechtssatz

Ein Regierungsbeschluß über die Gewährung einer Bauzulage, der nicht im LGBl veröffentlicht wurde, stellt mangels ordnungsgemäßer Publikation keine im Verfahren vor dem VwGH maßgebende Rechtsquelle dar (Hinweis E 3.7.1951, 245/51, VwSlg 2175 A/1951 und E 28.11.1964, 1941/64).

Schlagworte
Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4
Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten