RS Vwgh 1987/7/7 86/07/0230

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Veröffentlicht am 07.07.1987
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §122 Abs1 Satz1;
WRG 1959 §9 Abs2;

Beachte

Vorgeschichte:2945/79 E 14. Februar 1980;

Rechtssatz

Die Frage der Gesetzmäßigkeit einer einstweiligen Verfügung gemäß § 122 Abs 1 erster Satz WRG, welche die Auferlegung bestimmter Maßnahmen an einer Wasserkraftanlage zum Gegenstand hat (hier: die Absenkung des Wasserspiegels im Stauraum auf eine bestimmte Höhe), wird nicht davon berührt, welche Veränderungen an der betreffenden Anlage allenfalls nach dieser Verfügung vorgenommen oder eintreten werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070230.X05

Im RIS seit

15.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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