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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z1;Rechtssatz
Eine Beschwerde, die ausdrücklich den erstinstanzlichen Bescheid bekämpft und nicht den die Berufung abweichenden Bescheid der Behörde zweiter Instanz ist mangels erschöpfung des Instanzenzuges (Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG) zurückzuweisen.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine VerwaltungsverfahrensgesetzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020090.X02Im RIS seit
18.11.2005Zuletzt aktualisiert am
22.04.2010