RS Vwgh 1987/7/9 86/02/0147

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1987
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §34 Abs1 Z1;
VStG §19;
VStG §4 Abs1;
VStG §58 - §63;

Rechtssatz

Das VStG kennt keine Bestimmung, wonach bei jugendlichen Beschuldigten andere Strafsätze anzuwenden sind als bei erwachsenen Beschuldigten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020147.X03

Im RIS seit

09.07.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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