RS Vwgh 1987/7/9 87/02/0013

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Veröffentlicht am 09.07.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/02/0165 E 19. Februar 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Hinsichtlich der erforderlichen Präzisierung der Tatzeit im Spruch des Straferkenntnisses ist ein nach verschiedenen Delikten unterschiedlicher Maßstab anzulegen (Hinweis E 13.2.1985, 84/03/0352).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020013.X02

Im RIS seit

19.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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