RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0067

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §10 Z2;

Rechtssatz

Die persönliche Gebührenbefreiung des § 10 Z 2 GGG setzt voraus, daß die Gebietskörperschaft im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung Tätigkeiten entwickelt, die innerhalb des Kreises der gesetzlich geregelten Pflichtaufgaben der betreffenden Gebietskörperschaft liegen, dh, sie muß eine Tätigkeit entfalten, zu der sie in Besorgung ihrer öffentlichrechtlichen Aufgaben unmittelbar durch Gesetz

verpflichtet ist (Hinweis E 13.3.1986, 86/16/0034).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160067.X02

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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