RS Vwgh 1987/9/8 87/09/0122

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.1987
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs3;
AuslBG §4 Abs5;
AuslBG §4 Abs6;

Rechtssatz

Soweit Kontingente für die Beschäftigung von Ausländern (§ 12 AuslBG) festgesetzt sind, ist - innerhalb des Kontingentes - gem § 4 Abs 5 AuslBG ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. In diesem Fall entfallen die Prüfung der Voraussetzungen nach § 4 Abs 1 AuslBG und die Anhörung der kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gem § 20 Abs 2 AuslBG. Ein erschwertes Verfahren zur Erteilung der Beschäftigungsbewilligung sieht § 4 Abs 6 AuslBG für den Fall vor, dass Kontingente gem § 12 festgesetzt, aber bereits ausgeschöpft sind (Kontingentüberschreitung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090122.X01

Im RIS seit

12.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten