RS Vwgh 1987/9/9 87/01/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.1987
beobachten
merken

Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1986 §22 Abs3;

Rechtssatz

Diese Gesetzesstelle findet sowohl auf den ordentlichen als auch auf den außerordentlichen Zivildienst Anwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010079.X02

Im RIS seit

31.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten