RS Vwgh 1987/9/11 87/18/0048

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Veröffentlicht am 11.09.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §11 Abs2;

Rechtssatz

Es genügt nicht, nur "das Blinklicht zu setzen", weil es gemäß § 11 Abs 2 StVO darauf ankommt, dass der bevorstehende Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig angezeigt wird, dass sich andere Straßenbenützer darauf einstellen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180048.X05

Im RIS seit

11.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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