RS Vwgh 1987/9/11 87/18/0048

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Veröffentlicht am 11.09.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §11 Abs1;

Rechtssatz

Ein bloßer "Blick auf die Seite" darf nicht mit der Erfüllung der sich aus § 11 Abs 1 StVO 1960 ergebenden Forderung gleichgesetzt werden, derzufolge sich der Fahrzeuglenker zu überzeugen hat, dass der Fahrstreifenwechsel ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180048.X04

Im RIS seit

11.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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