RS Vwgh 1987/9/15 87/04/0038

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §13 Abs3;
GewO 1973 §353;

Rechtssatz

Die dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage anzuschließenden Beilagen sind Belege gem § 13 Abs 3 AVG. Die Berufungsbehörde ist berechtigt, Formgebrechen, deren Vorliegen unterinstanzliche Behörden übersehen haben, aufzugreifen und deren Behebung gem § 13 Abs 3 AVG 1950 anzuordnen, wenn eine Entscheidung über das Ansuchen ohne solche Mängelbehebung nicht möglich wäre. (Hinweis auf E vom 16.7.1986, 85/04/0157)

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Bejahung Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040038.X01

Im RIS seit

31.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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