RS Vwgh 1987/9/15 87/04/0109

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs2;

Rechtssatz

In Ansehung des Tatbestandes des § 360 Abs 2, erster Satz GewO 1973 ist die Frage, ob es sich um eine genehmigte Betriebsanlage handelt oder nicht, ohne Relevanz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040109.X02

Im RIS seit

20.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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