RS Vwgh 1987/9/15 87/07/0041

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §59 Abs1;
WRG 1959 §117 Abs2;
WRG 1959 §34 Abs4;

Rechtssatz

Das Erfordernis, mehrere Quellen, die besonders schutzbedürftig sind, rasch unter Schutz zu stellen, rechtfertigt aufgrund des durch die im Quadratkilometerbereich liegende Größe der Schutzgebiete und durch die Vielzahl von Grundbesitzern bedingten Zeitaufwandes für die Ermittlung gebührender Entschädigungen die Trennung der Bestimmung der Quellenschutzgebiete von der Festsetzung der Entschädigung. (Hinweis auf E 2.6.1981, 3449/80)

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987070041.X02

Im RIS seit

20.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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