RS Vwgh 1987/9/15 85/04/0180

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Gewerberecht
50/04 Berufsausbildung

Norm

BAG 1969 §2 Abs6
BAG 1969 §3a Abs1
BAG 1969 §3a Abs3

Rechtssatz

Die Voraussetzungen der §§ 3a Abs 1 und 2 Abs 6 BAG müssen jeweils auf die Einrichtung und Führung jenes Betriebes bzw jener Werkstätte zutreffen, die den Gegenstand des der Behörde jeweils vorliegenden Antrages nach § 3a Abs 3 BAG bilden. Der bei Erlassung eines Feststellungsbescheides nach § 3a Abs 1 BAG heranzuziehende Maßstab ist in § 2 Abs 6 BAG einzig und allein gerade für den konkreten Betrieb (bzw die Werkstätte) als solchen (bzw als solche) festgelegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985040180.X03

Im RIS seit

27.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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