RS Vwgh 1987/9/15 86/04/0035

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §103 Abs1 litb Z25;
GewO 1973 §366 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Unter dem Begriff des Handels im Sinne der Gewerbeordnung 1973 ist die auf den Warenaustausch zwischen den einzelnen Wirtschaftsmitgliedern gerichtete, gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeit zu verstehen, wobei bereits dem Erwerb der Ware der Zweck, diese an andere Wirtschaftsglieder weiterzugeben, zu Grunde liegen muss (Hinweis E 10.4.1984, 83/04/0308, VwSlg 11400 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040035.X01

Im RIS seit

08.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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