RS Vwgh 1987/9/15 87/07/0041

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §59 Abs1;
WRG 1959 §117 Abs2;
WRG 1959 §34 Abs4;

Rechtssatz

Die Entschädigung für die durch die Einbeziehung in ein Schutzgebiet bewirkte Behinderung von aufgrund bestehender Rechte geübten Nutzungen ist auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des die Schutzgebietsbelastungen aussprechenden Bescheides abzustellen. Einer nach diesem Zeitpunkt beabsichtigten Umwidmung von als Bauland ausgewiesenen Liegenschaften kommt deshalb keine rechtliche Bedeutung zu.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987070041.X03

Im RIS seit

20.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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