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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Die gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag neuerlich eingebrachte Beschwerde, die bereits wegen Versäumung der Beschwerdefrist zurückgewiesen worden ist, ist gem § 34 Abs 1 VwGG wegen entschiedener Sache zurückzuweisen (Hinweis auf B 15.4.1983, 83/04/0057).
Schlagworte
Einwendung der entschiedenen SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987040151.X05Im RIS seit
07.02.2007Zuletzt aktualisiert am
21.10.2010