RS Vwgh 1987/9/15 87/04/0151

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag neuerlich eingebrachte Beschwerde, die bereits wegen Versäumung der Beschwerdefrist zurückgewiesen worden ist, ist gem § 34 Abs 1 VwGG wegen entschiedener Sache zurückzuweisen (Hinweis auf B 15.4.1983, 83/04/0057).

Schlagworte

Einwendung der entschiedenen Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040151.X05

Im RIS seit

07.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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