RS Vwgh 1987/9/15 85/04/0050

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs2;
GewO 1973 §81;

Rechtssatz

Vor Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung der Erweiterung einer Betriebsanlage sind einerseits die Immissionen des nach dem früheren Konsens betriebenen Anlage wie auch andererseits jene Immissionen, die von der erweiterten Betriebsanlage ausgehen bzw zu erwarten sind, durch Messungen festzustellen (Hinweis E 26.6.1978, 1354/73), wobei auch die bei den Nachbarn nach den bestehenden tatsächlichen örtlichen Verhältnissen gegebenen sonstigen Immissionen jedweder Art zu berücksichtigen sind (Hinweis E VS 12.6.1981, 425/79, VwSlg 10482 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985040050.X03

Im RIS seit

09.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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