RS Vwgh 1987/9/16 87/13/0003

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Veröffentlicht am 16.09.1987
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §64;
BewG 1955 §7;

Rechtssatz

Auch eine Behandlung der Körperschaftsteuerschuld als einer (hinsichtlich einer späteren Ermäßigung durch einen Gewinnverteilungsbeschluß) auflösend bedingten Last führt zu der Bewertung dieser Schuld in der sich aus § 22 Abs 1 KStG ergebenden Höhe, zumal auflösend bedingte Lasten gem § 7 Abs 1 BewG 1955 wie unbedingte anzusehen sind, und eine Berichtigung iSd § 7 Abs 2 BewG 1955 nur bei nicht laufend veranlagten Steuern in Betracht käme (vgl dazu Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum BewG, S 68 und 71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987130003.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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