RS Vwgh 1987/9/16 86/03/0236

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Veröffentlicht am 16.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39 Abs2;
AVG §56;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1705/75 E 22. April 1976 RS 1

Stammrechtssatz

Die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erstreckt sich auf die Ermittlung der unter dem Gesichtspunkt der anzuwendenden Rechtsvorschriften im konkreten Fall in Betracht kommenden Tatsachen und deren Erhärtung durch Beweise.

Schlagworte

Sachverhaltsermittlung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030236.X01

Im RIS seit

01.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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