RS Vwgh 1987/9/18 87/17/0244

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1987
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

AVG §62 Abs4;
StrSchG 1969 §38a Abs1 idF 1986/396;
VwGG §43 Abs7 impl;

Rechtssatz

Die auf einer unrichtigen Lösung der Rechtsfrage beruhende Anerkennung eines Vermögensnachteiles als (hier: gemäß StrSchG § 38 a, Reaktorunfall Tschernobyl) entschädigungspflichtiger Schaden kann nicht als ein der Berichtigung gemäß AVG § 62 Abs 4 zugänglicher Rechenfehler gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987170244.X08

Im RIS seit

01.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten