RS Vwgh 1987/9/21 86/10/0096

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1987
beobachten
merken

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §1 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/10/0044 E 24. Juni 1985 VwSlg 11805 A/1985 RS 4

Stammrechtssatz

§ 1 Abs 1 AMG stellt für das Vorliegen eines Arzneimittels - alternativ - auf 2 verschiedene Interessen ab, nämlich, ob Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen "nach der allgemeinen Verkehrsauffassung dazu dienen" oder "nach Art und Form des

Inverkehrbringens dazu bestimmt sind" ... die in den folgenden Z.1

bis 5 beschriebenen Wirkungen hervorrufen bzw Funktionen zu erfüllen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100096.X04

Im RIS seit

23.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten