RS Vwgh 1987/9/22 87/11/0044

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Veröffentlicht am 22.09.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

B-VG Art131a;
VVG §10 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Jede Vollstreckungsmaßnahme setzt eine entsprechende Vollstreckungsverfügung voraus und darf auch nicht ergriffen werden, wenn der Beschwerde gegen den zugrundeliegenden Exekutionstitel gem § 30 Abs 2 VwGG die aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde.

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110044.X01

Im RIS seit

22.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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