RS Vwgh 1987/9/22 87/11/0126

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Veröffentlicht am 22.09.1987
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

BArbUG 1972 §21;
BArbUG 1972 §4 Abs2;
BArbUG 1972 §5 litc;
BArbUG 1972 §8;
IESG §1 Abs2;

Rechtssatz

Der VwGH hält die im Erk vom 25.4.1984, 82/11/0148 ausgesprochene Rechtsauffassung trotz dem Urteil des OGH vom 2.4.1985 , 4 Ob 43/85 , Arb Slg 10435 aufrecht. Mag es sich auch beim Urlaubsentgelt (Urlaubsgeld zuzüglich Urlaubszuschuss) iS des § 8 BArbUG "um einen in Wahrheit" (nämlich wirtschaftlich betrachtet) "vom Arbeitgeber entrichteten Teil des Arbeitsentgeltes" handeln (so die Entscheidung des OGH), so stellt es doch nach der im Erkenntnis des vom VwGH vom 25.4.1984, 82/11/0148 näher aufgezeigten Systematik des BArbUG in rechtlicher Hinsicht keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber dar. Daran ändert der Umstand, dass "die Zahlung der Zuschläge ... ihre Grundlage im bestehenden Arbeitsverhältnis hat", nichts.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110126.X02

Im RIS seit

01.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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