RS Vwgh 1987/9/28 87/10/0053

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Veröffentlicht am 28.09.1987
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §62;
ForstG 1975 §63;

Rechtssatz

Dem ForstG ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, dass die Bewilligung einer forstlichen Bringungsanlage gem §§ 62, 63 ForstG einen widersprechenden Grundeigentümer verpflichtet deren Errichtung auf seinem Grund zu dulden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100053.X03

Im RIS seit

27.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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