RS Vwgh 1987/9/29 86/11/0169

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Veröffentlicht am 29.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
IESG §1 Abs2;

Rechtssatz

Auf Grund der ihr obliegenden amtswegigen Ermittlungspflicht ist die Behörde einer Prüfung der Behauptung des Antragstellers über den kollektivvertraglichen Mindestlohn nicht deshalb enthoben, weil dieser eine "Umrechnung" nötig mache, die der Behörde undurchführbar erscheine. Sie darf sich auch nicht auf die Berechnung einer Steuerberatungskanzlei verlassen (hier: Antrag auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110169.X02

Im RIS seit

06.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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