RS Vwgh 1987/9/29 86/14/0058

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Veröffentlicht am 29.09.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs2;
EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Die Änderung des Wertansatzes für ein Wirtschaftsgut (hier Gebäude), um eine - nach einem dem Bfr bei der Bilanzerstellung nicht bekannten Erlaß des BMfF vorgesehene - höhere AfA geltend zu machen, stellt eine Bilanzänderung dar und bedarf somit der Zustimmung der Abgabenbehörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140058.X05

Im RIS seit

22.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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