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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/01/0192 B 9. September 1987 RS 1Stammrechtssatz
Ob und in welcher Weise die Staatsanwaltschaften von den ihnen in der StPO vorbehaltenen Verfolgungs- und Antragsrechten Gebrauch machen, unterliegt nicht der Rechtskontrolle des VwGH.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche EntscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010161.X01Im RIS seit
17.05.2005