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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Im Asylverfahren ist das Vorbringen des Flüchtlings als zentrales Entscheidungskriterium heranzuziehen, da Anfragen an die staatlichen Stellen des Heimatlandes, dessen Schutz der Asylwerber gerade nicht in Anspruch nehmen will, aus nahe liegenden Gründen des Schutzes der Person des Asylwerbers nicht zweckmäßig und zielführend sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010165.X01Im RIS seit
17.05.2005Zuletzt aktualisiert am
23.03.2009