RS Vwgh 1987/10/5 86/15/0040

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Veröffentlicht am 05.10.1987
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §30 Abs1;
BewG 1955 §30 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Die Wendung "landwirtschaftlicher Hauptzweck" im § 30 Abs 1 BewG ist auf den Verwendungszweck abgestimmt und dient der Regelung von Fällen, in denen beispielsweise Gebäude oder Betriebsmittel sowohl landwirtschaftlichen als auch anderen Verwendungszwecken dienen (§ 30 Abs 2 Z 3 BewG; Hinweis E 14.5.1963, 1788/61).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150040.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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