RS Vwgh 1987/10/5 87/15/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.1987
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz
35/04 Zolltarifgesetz Präferenzzollgesetz

Norm

AlkAbgG §2;
ZTG 1958 Zolltarif ATV Z3b;

Rechtssatz

Bei alkoholischen "Mixgetränken" ist die Abgabe vom vollen Entgelt zu berechnen; eine Aufteilung des Preises auf den alkoholhältigen Anteil und den alkoholfreien Anteil ist nicht vorzunehmen. Diese Getränke sind iSd Allgemeinen Tarifierungsvorschrift 3 b als Einheit zu betrachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987150010.X02

Im RIS seit

05.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten