RS Vwgh 1987/10/5 86/15/0040

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Veröffentlicht am 05.10.1987
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §30 Abs1;
BewG 1955 §51 Abs1;
BewG 1955 §52 Abs1;

Rechtssatz

Die Ertragslosigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes ist für sich allein kein Merkmal, das die Einreihung des Betriebes in das Grundvermögen rechtfertigen würde, mag auch bloß eine extensive Nutzung durch den Eigentümer oder einen damit betrauten Landwirt erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150040.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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