RS Vwgh 1987/10/12 86/12/0068

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Veröffentlicht am 12.10.1987
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Index

L22003 Landesbedienstete Niederösterreich
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

DPL NÖ 1972 §26 Abs4;
GehG 1956 §18 impl;

Rechtssatz

Erfolgte die Auszahlung der Mehrdienstleistungsentschädigung nicht auf der Grundlage eines Pauschalierungsbescheides, so hat die Behörde die Mehrdienstleistungsentschädigung zu Recht nur im gebührenden Ausmaß in die Ermittlung der Ausgleichszulage einbezogen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120068.X03

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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