RS Vwgh 1987/10/12 86/12/0247

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Veröffentlicht am 12.10.1987
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §57;
GehG 1956 §58 Abs2;

Rechtssatz

Einem Fachoberlehrer (VGr L2a2) gebührt auf Grund seiner Funktion als Erziehungsleiter am Schülerheim einer berufsbildenden höheren Schule für Körperbehinderte (Sonderlehranstalt) die Dienstzulage, die ihm im Fall seiner fiktiven Überstellung in die VGr L1 zustünde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120247.X01

Im RIS seit

21.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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