RS Vwgh 1987/10/15 87/16/0076

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Veröffentlicht am 15.10.1987
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
35/02 Zollgesetz

Norm

ABGB §1324;
ZollG 1955 §174 Abs3 lita Tatbestand2;

Rechtssatz

Grobe Fahrlässigkeit ist dann anzunehmen, wenn sich jemand über grundlegende und leicht erkennbare Vorschriften hinwegsetzt und ganz einfache und naheliegende Überlegungen nicht anstellt (Hinweis E 11.6.1987, 87/16/0024).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160076.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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