RS Vwgh 1987/10/15 87/02/0030

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Veröffentlicht am 15.10.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §23 Abs2;
StVO 1960 §39 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Wenn auch der Begriff der "Spur" im Gesetz nicht verwendet wird, so entspricht er dem Sprachgebrauch und kann von den Verwaltungsstrafbehörden verwendet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020030.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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