RS Vwgh 1987/10/15 87/16/0090

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Veröffentlicht am 15.10.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

FinStrG §35 Abs1;
FinStrG §36 Abs1;
ZollG 1955 §153 Abs1;
ZollG 1955 §174 Abs3 lita;

Rechtssatz

Konnte die Post- und Telegraphenverwaltung ihrer gesetzlichen Stellungspflicht iSd § 153 Abs 1 ZollG deshalb nicht nachkommen, weil ihr die Tatsache, daß in den Sendungen vom Importeur im Handel erworbene Schallplatten enthalten waren, infolge unrichtiger Angaben des ausländischen Versenders nicht bekannt war und von ihr auch nicht erkannt werden konnte (bloßes Werkzeug), dann hat dies zur Folge, daß für den ausländischen Versender die Zollschuld kraft Gesetzes gem § 174 Abs 3 lit a erster Tatbestand ZollG entsteht und er finanzstrafrechtlich je nach der Schuldform entweder das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs 1 FinStrG oder der Verzollungsumgehung nach § 36 Abs 1 FinStrG zu vertreten hat (Hinweis E 21.10.1982, 82/16/0095, VwSlg 5716 F/1982).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160090.X02

Im RIS seit

15.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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