RS Vwgh 1987/10/15 87/02/0077

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Veröffentlicht am 15.10.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §58;
VwRallg;

Rechtssatz

Der abstrakten Bezeichnung "Lenker" kommt nicht die Bedeutung zu, daß daraus jedenfalls auf das männliche Geschlecht zu schließen wäre.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020077.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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