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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §30 Abs2 Z2;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1988/5, S 275;Rechtssatz
Eine Rückzahlung von Gebühren kommt nur in Frage, wenn die Gebühren bereits entrichtet wurden. Im zivilgerichtlichen Verfahren ist die Pauschalgebühr nicht vor Vornahme der Amtshandlung zu entrichten, sondern erst mit der Überreichung der Klage etc.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160079.X01Im RIS seit
24.10.2001